Bestattungsvorsorge
in Bielefeld & Umgebung
Vorsorge ist Fürsorge für sich selbst und seine Lieben
In so gut wie allen Lebensbereichen ist es mittlerweile ganz selbstverständlich, Vorsorge zu treffen. Auch bei dem Gedanken an die eigene Bestattung ist es vielen Menschen wichtig, über den Tod hinaus selbstbestimmt zu bleiben. Für Angehörige ist es zudem eine enorme Erleichterung, wenn Sie wissen, was im Sinne des Verstorbenen ist und was er sich für die letzte Reise wünscht. Hilfreich ist eine Bestattungsvorsorge auch, wenn man beispielsweise die eigenen Kinder finanziell entlasten möchte, unverheiratet zusammenlebt oder bereits verwitwet ist. Gerne beraten wir Sie umfassend zu Ihren Möglichkeiten, und halten Ihre Wünsche vertraglich fest. Rufen Sie uns einfach an.
„Mit einer Bestattungsvorsorge gestalten Sie Ihre Zukunft selbst – so, wie es für SIE am besten ist.“
Bernd Ritter, Bestattungsmitarbeiter
Die finanzielle Absicherung
Ihrer eigenen Beerdigung
Eine staatliche Unterstützung wie das Sterbegeld der Krankenkassen gibt es schon lange nicht mehr. Damit müssen die Hinterbliebenen im Sterbefall für die Kosten der Bestattung aufkommen. Eine gute Möglichkeit, die eigenen Bestattungswünsche auch finanziell abzusichern, ist beispielsweise das Anlegen eines Geldbetrages auf einem zweckgebundenen Treuhandkonto oder der Abschluss einer Sterbegeldversicherung. Erspartes, was auf diese Weise nur für die Bestattung gedacht ist, kann nicht von Dritten, wie etwa dem Sozialamt angetastet werden.
In einem Beratungsgespräch loten wir gemeinsam aus, welche finanzielle Absicherung am besten zu Ihrer Lebenssituation passt.
Was Sie in Ihrem Bestattungsorsorgevertrag festlegen können:
- Art und Ort der Bestattung und Trauerfeier
- Sarg- oder Urnenmodell
- Friedhof, Grabart, Grabstein und Grabpflege
- Gästeliste und Dekoration für die Trauerfeier
- Blumenschmuck und Musikauswahl für die Trauerfeier
- Art und Ablauf der Trauerfeier sowie Inhalte der Trauerrede
- Gestaltung von Traueranzeige, Trauerkarten und Danksagungen
- Ausrichtung der Kaffeetafel nach der Beerdigung
- Besondere individuelle Bestattungswünsche
Der letzte Wille
Testament & Co.
An dieser Stelle haben wir allgemeine Informationen für Sie zusammengestellt. Sie ersetzen aber weder eine Rechtsberatung noch berücksichtigen sie die jeweiligen besonderen Gegebenheiten des Einzelfalles. Wenn Sie eine konkrete Rechtsberatung wünschen, empfehlen wir Ihnen, sich an einen Rechtsanwalt oder Notar zu wenden.
Rund um die Bestattungsvorsorge
Ihre Fragen – unsere Antworten
Eine Bestattungsvorsorge kann in jedem Alter sinnvoll sein. Häufig schließen Senioren eine Bestattungsvorsorge ab, um zu verhindern, dass sie im Pflegefall ihre Ersparnisse für die eigene Beerdigung einsetzen müssen, bevor sie Leistungen beantragen können. Es gibt auch Menschen, die sich bereits im Alter von nur 20 oder 30 Jahren mit dem Thema Bestattungsvorsorge auseinandersetzen. Zum Beispiel Schwerkranke, die sich durch die gemeinsame Planung der Bestattung mit Partner, Freunden oder Familie auf den bevorstehenden Abschied vorbereiten. Aber auch Menschen, die durch ihren Beruf oder ein Hobby ein erhöhtes Risiko für einen tödlichen Unfall haben, entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge, um Partner und Kinder abzusichern. Je nach Lebenssituation und persönlicher Einstellung kann es natürlich auch viele andere Gründe geben, sich schon frühzeitig um die eigene Bestattung zu kümmern. Gut zu wissen: Ihren Vorsorgevertrag können Sie jederzeit anpassen.
Grundsätzlich ist es sinnvoll, seine Bestattungswünsche finanziell im Rahmen der Bestattungsvorsorge abzusichern, denn das hierbei zurückgelegte Geld ist für Ihre spätere Bestattung zweckgebunden und sicher vor dem Zugriff Dritter wie etwa dem Sozialamt. Darüber hinaus schützen Sie durch die finanzielle Bestattungsvorsorge Ihre Angehörigen vor den Kosten der Beerdigung und können sicher gehen, dass Ihre Wünsche rund um die eigene Beerdigung später auch garantiert umgesetzt werden. Schließlich sind die Kosten für eine Bestattung nicht unerheblich. Der Preis setzt sich zusammen aus den Kosten für unsere Arbeit als Bestatter, aus den Gebühren für Ämter, Arzt, Friedhof und – bei einer Einäscherung – für das Krematorium. Hinzu kommen die Kosten für den Steinmetz, die Grabpflege, den Trauerdruck, den Blumenschmuck sowie für die Bewirtung nach der Trauerfeier. Da kommt einiges für die Hinterbliebenen zusammen. Die tatsächliche Höhe der Bestattungskosten richtet sich dabei nach Ihren persönlichen Wünschen für die Ausgestaltung der Trauerfeier und Beerdigung.
Sie selbst können Ihre Bestattungsvorsorge jederzeit anpassen. Für uns als Bestatter und für Ihre Familie ist der jeweils aktuelle Bestattungsvorsorgevertrag bindend – auch wenn Ihre Angehörigen nach Ihrem Tod andere Wünsche äußern. Es ist also durchaus möglich, schon in jungen Jahren einen Vertrag zur Bestattungsvorsorge abzuschließen. Ändert sich dann später Ihre familiäre Situation oder gibt es vielleicht neue Bestattungsmöglichkeiten, dann passen wir Ihren Vertrag gerne entsprechend an.
Sie können die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungsvorsorge in einer Sterbegeldversicherung oder auf einem Treuhandkonto zweckgebunden anlegen. Wenn Sie auf diese Weise sicherstellen, dass das Geld auch von Ihnen oder Ihrer Familie nicht für andere Zwecke als die Finanzierung der Bestattung genutzt werden kann, dann ist es zusätzlich zum gesetzlichen Schonvermögen vor dem Zugriff Dritter sicher. Wichtig ist, dass der Betrag für eine ortsübliche Bestattung angemessen ist.
Schließen Sie Ihre Bestattungsvorsorge ab, bevor ein Bedarfsfall für Sozialleistungen eintritt, bleibt die finanzielle Absicherung für Ihren Vorsorgevertrag in der Regel bis zu Ihrem Tod unangetastet. Das gilt auch, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen. Die Ersparnisse für die eigene Bestattung können jedoch nur geschont werden, wenn sie zweckgebunden angelegt sind. Das heißt, wenn niemand das Geld für etwas anderes als für Ihre Bestattung verwenden kann. Dies ist der Fall, wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen und diese mit einer Sterbegeldversicherung oder einer Einzahlung auf ein Treuhandkonto finanziell absichern. Allerdings gelten auch hier Regeln: Geschützt ist nur ein Betrag, der im Rahmen dessen liegt, was eine angemessene Bestattung am gewünschten Beisetzungsort üblicherweise kostet.
Bitte beachten Sie: Hierbei handelt es sich lediglich um allgemeine Hinweise. Für eine verbindliche Rechtsberatung wenden Sie sich an das zuständige Amt oder einen Anwalt.
Es ist nicht ratsam, Bestattungswünsche im Testament festzuhalten. Denn in der Regel wird das Testament erst nach der Beisetzung eröffnet. Dann ist es zu spät, um Ihre Wünsche noch zu berücksichtigen. Mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gehen Sie dagegen auf Nummer sicher. Ganz wichtig ist dabei aber, dass Sie Ihre Angehörigen über den Vertrag informieren und dass Sie Ihren Vorsorgevertrag an einem leicht zugänglichen Ort oder alternativ bei Ihrem Notar aufbewahren.